
Willkommen!
Informationen zu Corona finden Sie hier |
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Wie kommst du weiter?? Digitaler Info-ZeitraumAlle wichtigen Informationen zu Schularten und Berufsausbildungen an unserer Schule und zu den Bewerbungsverfahren findest Du hier auf der Homepage.Die folgende Tabelle soll dir dabei helfen den für dich passenden nächsten Schritt auf deinem Weg zu finden:
Deine offenen Fragen beantworten wir Dir gerne per Mail oder in einem persönlichen Telefonat. Gerne kannst Du auch direkt bei uns an der Schule vorbeikommen. Frau Finke: 07581 / 486-02 oder per Mail: fe@gbs-badsaulgau.de
Herr Haberbosch: 07581/ 486-02 oder per Mail: ha@gbs-badsaulgau.de
Herr Ott: 07581 / 486-02 oder per Mail: ot@gbs-badsaulgau.de
Herr Groß und Herr Werges: 07581/486-02 oder per Mail:
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BewO - Bewerberverfahren OnlineFür die Schularten
Die Anmeldung in BewO ist zwischen dem 24.01.22 und dem 01.03.22 freigeschaltet! Weitere wichtige Daten: 21. - 25.03.22: Die Schule informiert die Bewerber über den vorläufigen Schulplatz 18.07.22: Noten-/Zeugnisabgabe des Schülers (spätestens) 25.07.22: Die Informationen über den endgültigen Schulplatz sind abrufbar 26.07.22: Aufnahmetag - Einschulung |
Weitere Informationen, Ereignisse und Projektefinden Sie unter Aktuelles |
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Aktuelle Corona-Information (gültig ab 25.04.2022) Lieber Schülerinnen und Schüler, Liebe Eltern, Sehr geehrte Ausbildungsbetriebe, ab dem 04. April gelten folgende Regelungen für die Umsetzung des Schulbetriebes: • Maskenpflicht entfällt Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen. • Testpflicht entfällt Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich. Abweichungen von dieser Regelung gibt es nur für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) • Hygienevorgaben, Lüften und Abstand Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. • Quarantänepflicht entfällt - Umgang mit Corona-Infektionen in der Klasse oder Lerngruppe Grundsätzlich besteht für Schülerinnen und Schüler bei Auftreten eines positiven Falls in der Klasse, keine Quarantänepflicht als Kontaktpersonen. • Unterrichtsbefreiung von gefährdeten Schülerinnen und Schülern Unverändert bleibt für Schülerinnen und Schüler aller Schularten die Möglichkeit zur Befreiung vom Präsenzunterricht durch einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung und unter Vorlage eines ärztlichen Attests durch das glaubhaft gemacht wird, dass die Person selbst oder mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus mit einem besonders schweren Verlauf von COVID-19 rechnen müssen. Die Versorgung mit Unterrichtsmaterial und die Erstellung von Klassenarbeiten obliegt der Schule gemäß den technischen Möglichkeiten – eine zusätzliche Versorgung mit Hybridunterricht (gleichzeitiger Präsenz- und Fernunterricht von einzelnen Personen) ist nicht vorgesehen. • Abschlussprüfungen und der Prüfungsvorbereitung Prüfungsräume: Vorbehaltlich der Entwicklungen in den nächsten Wochen, können die diesjährigen Abschlussprüfungen nach Ostern ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass auch die räumliche Trennung von immunisierten bzw. getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schülern nicht mehr erforderlich ist. Alle weiteren Informationen, welche im Schreiben vom 28.03.2022 an die Prüfungsverantwortlichen übermittelt wurden, sind weiterhin gültig. Mit freundlichen Grüßen H. Schmidt-Beyrich (Schulleiter) |